Organisatorisches

Wenn Sie Interesse an unserem Leistungsangebot haben bzw. eine Untersuchung und ein unverbindliches Beratungsgespräch wünschen, können Sie mit unserem Sekretariat einen Termin vereinbaren:

Prof. OA Dr.Dr. Angelo Trödhan

Telefon: Mo – Do von 10 – 17 Uhr: 01/544 91 28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Dr.med.univ. et med.dent. Peter Jordan

Telefon: Mo – Do von 08 – 15 Uhr: 01/712 55 88 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Gerne führen wir auch für Sie unverbindlich individuelle Operationsplanungen in unserem neuen 3D-Scanner-Zentrum zum Selbstkostenpreis durch. Die Bilder und/oder Planungsunterlagen können Sie dann zu Ihrem Hauszahnarzt mitnehmen.

Ablauf eines Beratungstermins

Nach einer kompletten Durchuntersuchung des Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereiches inclusive Befundung des vorgeschriebenen Panoramaröntgens oder - wenn nötig - 3D-Scans wird mit Ihnen ein Behandlungsplan erarbeitet, der sowohl die unbedingt notwendigen medizinischen Maßnahmen als auch Ihre persönlichen Wünsche in Bezug auf Ästhetik und kostenabhängige Qualität der Versorgung umfasst. Sie werden bei diesem Beratungsgespräch auch eingehend über alle Risiken der notwendigen bzw. von Ihnen gewünschten Behandlungen und über Behandlungsalternativen aufgeklärt. Bitte bedenken Sie, dass im Gegensatz zu Versprechungen in populärwissenschaftlichen Gesundheitsmagazinen die Medizin nie 100%ige Erfolge versprechen kann, da die Medizin vor allem von der Heilungsfähigkeit Ihres Körpers abhängt.
Sie erhalten danach einen verbindlichen Heilkostenplan der alle Behandlungskosten bis zur Fertigstellung der Sanierung umfasst sowie eine Kostenabschätzung für jährlich anfallende "Servicekosten".

Wenn der Behandlungs- und Heilkostenplan Ihre Zustimmung findet und Sie sich ausreichend über alle Risiken und Behandlungsalternativen aufgeklärt fühlen, werden sämtliche Termine in Zusammenarbeit mit Ihnen fixiert, sodass Sie auch abschätzen können, wann die Sanierung abgeschlossen sein wird.
Wir sind stolz darauf, dass die Wartezeit im langjährigen Durchschnitt für einen bereits fixierten Termin lediglich zehn Minuten beträgt. Das heißt: Wenn für Sie ein Termin um 12 Uhr fixiert ist, sitzen Sie spätestens um 12.10 Uhr am Behandlungsstuhl.

Um Ihnen auch in einem Notfall prompt helfen zu können, haben wir täglich eine "Notfallstunde" für unsere Patienten reserviert. 

Heilkosten

DDr. Jordan ist Inhaber aller Kassenverträge und rechnet alle Kassenleistungen über Ihre eCard direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Prof.Dr.Dr. Trödhan ist Wahlarzt und verrechnet für Kassenleistungen die gültigen Kassentarife. Sie erhalten von Prof. Trödhan nach Behandlungsende eine detaillierte Honorarnote über die erbrachten Kassenleistungen, zahlen den gesamten Betrag per Banküberweisung ein und erhalten nach Zusendung der Honorarnote und Zahlungsbestätigung an Ihre Krankenkasse 80% der Kassentarife rückerstattet. (20% der Honorarsumme behält Ihre Krankenkasse als "Bearbeitungsgebühr" ein)

 
Die Kosten für die grundlegende Sanierung Ihrer Zähne richten sich nach dem jeweils gültigen Kassentarif Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und umfassen gemäß dem Kassenvertrag folgende Leistungen:

Zahnfüllungen (da die Kassentarife für Amalgamfüllungen für die bei uns ausschließlich verwendeten weißen Füllungen ab 2005 nicht mehr kostendeckend sind, wird zuzüglich zum Kassentarif der Materialverbrauch verrechnet)

  • Zahnfüllungen (lt. Kassenverträgen ausschliesslich Amalgamfüllungen)
  • Wurzelbehandlungen (konventionell; für Lasereinsatz und Spezialverfahren müssen die Materialkosten als Privatleistung verrechnet werden)
  • zahnerhaltende Operationen (Wurzelspitzenresektionen mit Knochenfräsen, für Ultraschallchirurgie müssen die Kosten für die teuren Ultraschallspitzen verrechnet werden)
  • Entfernung von Zähnen/Wurzelresten/Weisheitszähnen (konventionell mit Knochenfräsen und -meisseln)
  • Teil- und Totalprothesen in Standardausführung
  • abnehmbare Zahnspangen (seit 2016 nur in schweren Fällen und nach chefärztlicher Genehmigung Ihrer Krankenkasse bzw. ausschliesslich bei Vertragsärzten für die "Gratiszahnspange")

Für fixe und abnehmbare Zahnspangen, Teil- und Totalprothesen mit und ohne Klammerzahnkronen leisten die verschiedenen Krankenkassen – wie auch bei Kassenzahnärzten – auf vorhergehenden Antrag nur Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe (50-80 %).

Für Versicherte der BVA, SVA, Bauernkrankenkasse, KFA etc. ergibt sich daher bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes keine Kostendifferenz zu einem Kassenzahnarzt, da ein Selbstbehalt generell vorgeschrieben ist, das heißt, es macht keinen Unterschied, ob Sie einen Wahlarzt mit Privatpatientenservice oder einen Kassenarzt aufsuchen.

Für Versicherte der Gebietskrankenkassen werden 20 % der Honorarsumme für die Bearbeitung der Wahlarzthonorarnote einbehalten.

Alle anderen Leistungen wie weisse Zahnfüllungen, fix zementierte Gold- und Keramikkronen, Stiftzähne, fix zementierte Zahnbrücken ("festsitzender Zahnersatz"), Ankerlemente für abnehmbare Prothesen, Mundhygieneprogramme, Zahnaufhellungen, Parodontitisbehandlungen, Zahnimplantate, Laserbehandlungen, kosmetische Gesichtschirurgie, sind – wie auch bei jedem Kassenzahnarzt – Privatleistungen, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden. Im Bereich der Privatleistungen liegt Ihr Zentrum in der Preiskalkulation jedoch unter dem österreichischen Durchschnitt und unterbietet auch die offiziellen Honorarrichtlinien der Österreichischen Ärztekammer.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keinen Einfluss auf die Rückerstattungen für bewilligungspflichtige Behandlungen (Zahnspangen, Zahnprothesen, CT/3D-Scan-Untersuchungen etc.) der gesetzlichen Krankenkassen haben und die Ablehnung eines Antrags durch Ihre Krankenkasse nicht beeinflussen können. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur auf die vertraglichen Grundleistungen wie Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnentfernungen, Wurzelspitzenresektionen etc. 

Patienten mit einer Krankenzusatzversicherung

Wenn Sie im Besitz einer KRANKENzusatzversicherung sind (nicht ZAHNzusatzversicherung), werden medizinisch indizierte kieferchirurgische Leistungen (z.B. Wurzelspitzenresektionen, Weisheitszahnoperationen, Kieferzystenoperationen, Parodontitisoperationen, Kieferknochenbrüche etc.) nach vorherigem Antrag und Genehmigung durch die Krankenzusatzversicherung in Vollnarkose in der Privatklinik Josefstadt/Confraternität durchgeführt und direkt mit Ihrer Zusatzversicherung verrechnet. Die Krankenzusatzversicherung bezahlt jedoch keine zahnärztlichen Leistungen wie Kronen und Brücken und bei manchen Krankenzusatzversicherungen sind Operationen zum Setzen von Zahnimplantaten dezidiert ausgeschlossen!

Da es mittlerweile zahllose Versicherungsvarianten gibt, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsvertreter bzw. Ihrer Versicherungsanstalt, welche kiefer- und gesichtschirurgischen Leistungen in Ihrem speziellen Versicherungsvertrag inkludiert sind. Wenn Sie im Besitz einer ZAHNzusatzversicherung sind, übernimmt Ihr Versicherer zumeist einen bestimmten Anteil an den Behandlungskosten für Privatleistungen (je nach Versicherungsvertrag zwischen 50 % und 80 %, sehr selten 100 %) bis zu einem in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegten Maximalbetrag pro Jahr. Je nach Vertragsvariante werden auch bei einigen Versicherungen jährliche Fixkosten für Vorbeugungsbehandlungen (Mundhygienebehandlungen, Parodontitis-Vorbeugungsbehandlungen, fixe Zahnspangen) übernommen. Die Details finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

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Implantate Parodontose Knochenaufbau

Weiters finden Sie hier auch detaillierte Informationen zum

  • Behandlungsablauf/Erstberatungen
  • Heilkosten (Kassen- und Privatleistungen)
  • Versicherungsangelegenheiten