Zahnbehandlungen und Kieferoperationen in Vollnarkose

Durch die rasante Entwicklung des Faches Anästhesie und Intensivmedizin sind Narkosen heutzutage bei Einhaltung der vorgeschriebenen Voruntersuchungen in der Regel sicher.

Deshalb können wir unseren Patientinnen und Patienten einen besonderen Service anbieten: sämtliche Zahnbehandlungen – von der einfachen Füllung bis hin zu komplexen Implantat- und Brückenversorgungen – können im Zentrum in Vollnarkose durchgeführt werden. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, eine Komplettsanierung des Gebisses „im Schlaf“ schmerzfrei durchführen zu lassen.

Manche Krankenzusatzversicherungen – es ist keine spezielle Zahnzusatzversicherung notwendig – übernehmen nach vorheriger Antragstellung bei gewissen medizinisch indizierten kieferchirurgischen Eingriffen (Weisheitszähne, Wurzelspitzenresektionen, Parodontitis-Operationen etc. in der Privatklinik Josefstadt/Confraternität) gemäß Tarifart die Behandlungskosten. Dies gilt wie angeführt jedoch nur für chirurgische Leistungen und nicht für Zahnsanierungen, Zahnkronen, Brücken etc.

Voraussetzungen zur Durchführung der Narkose bei Erwachsenen sind

  • ein Lungenröntgen
  • ein Elektrokardiogramm (EKG)
  • komplette Blutbefunde (Blutbild, Gerinnung, großes Blutlabor, Schilddrüsenwerte)
  • eine interne Freigabe für eine Vollnarkose durch Ihren Hausarzt oder Internisten
  • keine Erkrankung an Schnupfen, Grippe, Husten etc. (Nach diesen Erkrankungen sollte mindestens zwei Wochen bis nach der Genesung mit der Narkose zugewartet werden.)
  • Die Befunde sollten nach Möglichkeit nicht älter als 14 Tage sein. Vorausgesetzt, dass keine chronische Erkrankung vorliegt (z. B. Herzerkrankungen, Lungenkrankheiten, Blut- oder Lebererkrankungen, Schilddrüsenkrankheiten etc.), können die Befunde bis zu vier Monate alt sein. Bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung dürfen die Befunde dagegen nicht älter als 2–3 Tage sein.


Im Falle einer  Krankenzusatzversicherung können alle erforderlichen Untersuchungen und die Freigabe am Tag der Operation in der Privatklinik Josefstadt/Confraternität durchgeführt werden.

Voraussetzungen zur Durchführung der Narkose bei Kindern sind

  • Freigabe für Vollnarkose durch den Kinderarzt
  • bei Vorliegen von angeborenen oder erworbenen Erkrankungen eine komplette Befundsammlung und eine Freigabe durch den behandelnden Spezialisten
  • absolute Freiheit von Schnupfen, Husten, grippale Infekte, Magen-Darm-Infektionen etc.
  • Wichtig zu beachten ist, dass die kleinsten Anzeichen eines Infektes beim Kind am Tag der Behandlung das Narkoserisiko enorm steigern und daher vorab unbedingt bekannt zu geben sind.

Vorbereitung auf die Narkose bei Kindern und Erwachsenen

Vor jeder Narkose muss die betreffende Person mindestens 8 Stunden nüchtern sein, auch ein Schluck Wasser sollte nur in Abstimmung mit dem Anästhesisten getrunken werden. In seltenen Fällen tritt beim Aufwachen aus der Narkose Übelkeit auf, die zum Erbrechen führen kann, wenn noch Nahrung oder Flüssigkeit im Magen ist.  Der Schluckreflex ist nach der Narkose nur schwach ausgeprägt, ein Einatmen des Magensaftes in die Lunge könnte die Folge sein. Dies kann zu schweren Lungenschädigungen führen.

Bei ambulanten Narkosen muss in jedem Fall eine Begleitperson für den Transport nach Hause anwesend sein. Das eigenständige Lenken eines Kraftfahrzeuges oder auch die selbständige Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht möglich.

Die Narkosekosten richten sich nach der Narkoselänge und betragen zwischen EUR 90,- (20 Minuten Narkose) und EUR 990,- (4 Stunden Narkose oder länger) inkl. aller notwendigen Narkosemedikamente und -gase sowie Überwachungsgeräte.

Inhaltsübersicht

Wir führen auf Wunsch gerne mit unserem Anästhesisten Dr. G. Kostyrka alle Behandlungen auch im Dämmerschlaf oder in Narkose durch