Veneer (Keramikschale, Facette)
Oft kommt es vor, dass bei kleineren Unfällen eine Kante eines kariesfreien Frontzahnes abbricht. In diesem Fall ist es nicht notwendig und nicht wirtschaftlich sinnvoll, den Zahn für eine Reinkeramikkrone zu beschleifen, sondern eine Keramikschale anzufertigen und damit den Defekt zu ergänzen.
Auch im Falle geringgradiger Fehlstellungen der Schneidezähne können Keramikschalen eine perfekte Schneidezahnoptik herstellen und sind kostenmäßig günstiger als z. B. eine Behandlung mit der unsichtbaren Zahnspange.
Häufig haben sich auch wurzelbehandelte Schneidezähne schwarz verfärbt und stören so die Gesamtoptik eines ansonsten perfekten Lächelns.
Vorteile von Keramikschalen
Je nach Indikation muss gar keine oder nur sehr wenig Zahnsubstanz abgetragen ("abgeschliffen") werden, um eine perfekte Schneidezahnästhetik herzustellen.
Keramikschalen kosten nur ein Drittel einer aus Reinkeramik gefertigten Schneidezahnkrone bzw. die Hälfte einer klassischen VMK-Krone (Basisgerüst aus Edelmetall vollständig mit Keramik überzogen).
Vorteile bei der Verarbeitung
Keramikschalen werden "adhäsiv" befestigt, also auf den Zahn "aufgeklebt" und schützen den Zahn auch bei intensivem Tee-, Rotwein- oder Zigarettengenuss vor Verfärbungen.
Da die aufgeklebte Keramikschale lediglich ein zusätzlicher künstlicher Zahnschmelzmantel ist, bleibt der Zahn ansonsten unverändert und kann im Bedarfsfall wie ein normaler Zahn behandelt werden.
Nachteile und Gegenanzeigen der Keramikschalen
Keramikschalen sind stärker bruchgefährdet als Reinkeramik-Kronen oder VMK-Kronen, vor allem wenn Schneidekanten mit der Keramikschale ergänzt werden, da die Keramik – um ein perfektes kosmetisches Ergebnis zu garantieren – sehr dünn sein muss.
Ein Biss in eine Nuss-Schale, einen harten Knochen (z. B. Spare Ribs) oder der heftige Zahnkontakt mit einem Bierkrug können zu einem Riss oder – im schlimmsten Fall – zu einem Ausbrechen der Keramikschale führen.
Im Rahmen einer genauen Durchuntersuchung kann so für jeden Zahn die bestmögliche Behandlung festgelegt werden.